In vielen Städten können Radfahrer auf einem Radfahrstreifen dem Verlauf einer Straße folgen. Wir werfen einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen und klären, ob ein Radfahrstreifen für Radfahrer benutzungspflichtig ist.
Was ist ein Radfahrstreifen?
Der Radfahrstreifen ist eine Fahrspur für Radfahrer und durch farbliche Markierungen besonders gekennzeichnet. Er zählt zu den Radfahranlagen, für die eine Benutzungspflicht besteht. Das ist in der Straßenverkehrsordnung im § 2 Absatz 4, Satz 2 definiert.
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
Radfahrstreifen sind durch Markierungen von weiteren Fahrspuren, auf denen alle anderen Fahrzeuge fahren, abgetrennt. Ein Radfahrstreifen ist durch das Verkehrszeichen 237 erkennbar. Das ist ein rundes Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad auf blauem Grund. Das Schild zeigt an, dass dieser Bereich einer Straße ausschließlich für Radfahrer vorgesehen ist. Im einfachen Sprachgebrauch ist der Radfahrstreifen auch als Fahrradspur oder Pop-up-Bike-Lane bekannt. Viele deutsche Städte und Orte haben diese Radstreifen in ihr Verkehrsnetz integriert und es werden immer mehr.
Neben dem Verkehrszeichen 237 ist ein Radfahrstreifen an weiteren Merkmalen erkennbar. In vielen Fällen sind die Fahrwege für den Radverkehr am rechten Fahrbahnrand zu finden. In anderen Fällen können die Streifen auch abseits einer Straße als separate Fahrspur für Radfahrer vorkommen. Ein Radfahrstreifen ist mindestens 1,60 Meter breit. Hinzu kommen 25 Zentimeter für die Markierung, die eine Fahrradspur von Autospuren abgrenzt. Es handelt sich dabei um eine Mindestbreite, sodass in der Praxis auch breitere Radfahrstreifen existieren. Das ist beispielsweise dort der Fall, wo die Verkehrsdichte hoch ist und mehr Radfahrer unterwegs sind.
Benutzungspflicht für Radfahrer auf Radfahrstreifen
Fahrradfahrer und auch andere Verkehrsteilnehmer stellen sich hin und wieder die Frage, ob ein Radfahrstreifen benutzungspflichtig ist. Darauf gibt es eine klare Antwort: Als Radfahrer bist du verpflichtet, mit deinem Rad den Radfahrstreifen grundsätzlich zu benutzen, wenn er vorhanden ist. Der Streifen ist daher keine Option für Radfahrer, sondern fällt unter die Radwegbenutzungspflicht. Neben Radfahrern müssen auch kleinere Elektrofahrzeuge wie E-Scooter den Radfahrstreifen nutzen.
Unterschied zum Radweg und Schutzstreifen
Ein Radfahrstreifen ist nicht identisch mit einem Schutzstreifen oder einem Radweg. Der Schutzstreifen ist kein Sonderweg für Radfahrer, sondern ein Bestandteil der gesamten Fahrbahn. Schutzstreifen dienen dazu, Autofahrer auf den Radfahrstreifen aufmerksam zu machen. Radfahrstreifen unterscheiden sich von Schutzstreifen durch ihre markierte Linie als Abgrenzung zur Straße.
Ist die Fahrspur für den Radverkehr mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet, handelt es sich um einen Radfahrstreifen. Ein Schutzstreifen ist dagegen durch eine gestrichelte Linie abgetrennt, die nicht durchgängig verläuft.
Der Radfahrstreifen unterscheidet sich jedoch nicht nur vom Schutzstreifen, sondern auch von Radwegen. Während der Radfahrstreifen durch farbliche Markierungen gekennzeichnet ist, die ihn von der Fahrbahn für Autos abgrenzen, erfolgt die Teilung von Straße und Radweg durch eine bauliche Trennung. Radwege grenzen sich meist durch einen Bordstein oder Grünstreifen von anderen Fahrbahnen ab. Sie bestehen oft aus einem anderen Belag und unterscheiden sich so von der Straße oder dem Gehweg.
Was müssen Radfahrer auf dem Radfahrstreifen beachten?
Radwege dürfen generell immer nur in der jeweiligen Fahrtrichtung befahren werden. Das gilt auch für Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Ausnahmen existieren, wenn ein zusätzliches Schild diese Pflicht aufhebt. An größeren Kreuzungen bestehen Radfahrerfurten, um die Vorfahrten zu regeln. Eine Furt für den Radverkehr ist eine Markierung an Kreuzungen in Verbindung mit Ampeln. Sie kennzeichnet eine Stelle an einem Knotenpunkt, wo sich Radwege mit Straßen kreuzen. An diesen Punkten befinden sich zudem Ampeln mit einem Radfahrer-Symbol. Grundsätzlich gelten aber auf den Fahrstreifen für Radfahrer die Signale der gewöhnlichen Ampeln, sofern keine separate Fahrradampel existiert.
Wozu sind Autofahrer bei Fahrstreifen für Radfahrer verpflichtet?
Auch für Autofahrer gelten Pflichten, wenn die Fahrbahn über einen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen verfügt. Fahrstreifen rechts am Fahrbahnrand mit durchgezogenen Linien sind ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht mit ihren Fahrzeugen benutzen. Es ist verboten, mit Autos oder Motorrädern darauf zu fahren oder zu parken. Ebenso ist ein kurzer Halt zum Ausladen oder Brötchen holen nicht erlaubt. Das gilt sowohl für den Radfahrstreifen als auch für Schutzstreifen.
Die einzige Ausnahme besteht darin, den Fahrstreifen zu überfahren, um einen Parkplatz zu erreichen. Dabei ist jedoch immer auf den Radverkehr zu achten, damit es zu keinen Unfällen kommt. Beim unerlaubten Parken oder Halten auf dem Radfahrstreifen droht ein Bußgeld zwischen 50 Euro und 100 Euro. Bei sehr schweren Verstößen, die für den Radverkehr eine Gefahr darstellen, ist ein Punkt in Flensburg fällig.
Leider stehen vor allem Lieferfahrzeuge häufig im Weg und missachten geltende Regeln, ohne dafür ein Bußgeld zu kassieren. Dadurch ahmen andere Verkehrsteilnehmer dieses Fehlverhalten nach und sorgen so für Konflikte mit Fahrradfahrern.
Überholen neben einem Radfahrstreifen
Bis 2020 galt die Regel, dass Autofahrer einen Radfahrer auf der Fahrbahn überholen dürfen, wenn sie dabei einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten. Dieses Abstandsgebot regelt § 5 Absatz 4, Satz 2 der StVO.
Da der Radfahrstreifen als Sonderweg laut seiner Definition kein Teil der eigentlichen Fahrbahn ist, galt der entsprechende Paragraf nicht für Radfahrstreifen. Hier griff lediglich das bestehende allgemeine Rücksichtnahmegebot sowie das Gefährdungsverbot nach § 1 Absatz 2 der StVO.
Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Seit einer StVO-Novelle 2020 gilt nun, dass Autofahrende beim Überholen von Fahrrädern generell einen festgelegten Mindestabstand einhalten müssen. Innerhalb von Ortschaften ist das Überholen von Radfahrenden mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern möglich. Außerhalb von Ortschaften muss beim Überholen von Menschen auf einem Rad der Mindestabstand zwei Meter betragen.
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter.
Mit dieser unkomplizierten Regel erhöht sich die Sicherheit beim Fahrradfahren. Im Grunde ist in der Praxis jedoch kein Unterschied zu machen, auf welcher Art von Weg die Radfahrenden unterwegs sind. Zu dichtes Vorbeifahren ist im besten Fall immer zu vermeiden.