Nach einer langen Radtour den Tag im Biergarten ausklingen zu lassen, ist keine schlechte Idee. Dabei fließt häufig auch Alkohol durch die Kehlen und es bleibt selten bei nur einem Glas Bier. Doch Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ist problematisch. Wer danach bei der Heimfahrt mit dem Fahrrad in eine Kontrolle der Polizei gerät und Alkohol im Blut hat, muss mit Konsequenzen rechnen. Welche Strafen und rechtliche Folgen drohen, wenn jemand betrunken mit dem Fahrrad fährt, haben wir in unserem Artikel zusammengefasst.

Ist Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss erlaubt?

Grundsätzlich gilt wie beim Autofahren auch auf dem Fahrrad die Regel: Don´t drink and drive. Dabei spielt nicht allein die drohende Strafe bei den Polizeikontrollen eine Rolle, sondern auch die eigene und die Gesundheit anderer Menschen. Betrunkene Fahrradfahrer gefährden andere Verkehrsteilnehmer und können schwere Unfälle oder Stürze verursachen. Das gilt übrigens auch für das Fahrradfahren mit Kopfhörer, das zwar nicht verboten ist. Kommt es aber zu einem Unfall oder Gefährdung anderer Menschen, droht ein hohes Bußgeld.

Bereits ab 0,5 Promille lassen sich die ersten Auswirkungen durch den Alkohol im Körper spüren. Konzentration und Aufmerksamkeit sowie die Reaktionsfähigkeit sinken. Ab 1,6 Promille befinden sich Menschen im sogenannten Rauschzustand, der Orientierungslosigkeit und den Verlust der Bewegungskoordination zur Folge hat.

Unser Tipp lautet deshalb: bei einem Ausflug mit dem Fahrrad auf Alkohol verzichten. Das Fahrradfahren mit Alkohol im Blut ist unabhängig davon, ob es bis zu einer Promillegrenze noch erlaubt bleibt, einfach gefährlich. Besonders Fahranfängern in der Probezeit ist das Fahren mit dem Auto oder Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol nicht gestattet. Hier gilt die Null-Promillegrenze. Außerhalb der Probezeit hängt es von der Alkoholmenge und dem Alkoholgehalt im Blut ab, ob eine Fahrt mit dem Rad rein rechtlich noch möglich ist.

Der Alkoholgehalt wird in Promille angegeben und bei einer Kontrolle durch einen Alkoholtest gemessen, der die Konzentration des Alkohols in der Atemluft bestimmt. Möglich ist aber auch eine Blutalkoholmessung, bei der eine kleine Menge von Blut abgenommen wird. Die gemessene Alkoholmenge hat nicht nur einen Einfluss auf den Körper, sondern bei einer Polizeikontrolle auch auf den Geldbeutel. Außerdem wirkt sie sich auf den Punktestand im Flensburger Fahreignungsregister und die Fahrerlaubnis für das Auto aus.

Ab wann Strafen für Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss zu erwarten sind, regeln die gesetzlichen Promillegrenzen für Fahrräder und Kraftfahrzeuge.

Promillegrenzen für Fahrradfahrer

Für Fahrradfahrer liegen die Promillegrenzen in Deutschland etwas höher als bei Autofahrern. Nur in der Probezeit spielt es keine Rolle, ob jemand mit Alkohol am Steuer oder auf dem Rad erwischt wird. Hier gelten 0,0 Promille ohne Ausnahme als Grundlage.

Autofahren unter Alkoholeinfluss führt dagegen erst ab einem Promillewert von 0,5 zu einer Ordnungswidrigkeit. Ab einem Wert von 1,1 Promille ist Autofahren nicht mehr erlaubt. Das gilt beim Fahrradfahren erst ab 1,6 Promille. Mit diesem hohen Alkoholgehalt im Blut ist die Fahrt auf dem Rad verboten, weil Fahruntüchtigkeit vorliegt. Grund für diese unterschiedlichen Promillewerte ist der Umstand, dass Radfahrer im Vergleich zu Autofahrern langsamer unterwegs sind. Demzufolge ist die Wahrscheinlichkeit, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, geringer als bei Kraftfahrzeugen und Lastkraftwagen.

Dennoch können auch Strafen für Fahrradfahrer verhängt werden, wenn jemand ab einem Wert von 0,3 Promille mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt. Ist eine auffällige Fahrweise ersichtlich und die Polizei wird darauf aufmerksam, droht Ungemach.

Zum auffälligen Fahrverhalten zählen die Missachtung von Verkehrsregeln, das Fahren in geschlängelten Linien und das Verursachen von Unfällen. In diesen Fällen liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, die ein Bußgeld mit sich bringt. Wie hoch das Bußgeld ausfällt und welche weiteren Strafen folgen, regelt der deutsche Bußgeldkatalog.

Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer bei Alkohol und Drogen

Der Bußgeldkatalog in Deutschland ist Bestandteil der Bußgeldkatalogverordnung, die Strafen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr regelt. Strafen werden in Form eines Verwarnungs- oder Bußgeldes, aber auch als Fahrverbot verhängt. Für betrunkenes Fahrradfahren oder Fahren auf dem Rad unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln wie Drogen richtet sich das Strafmaß nach zwei Aspekten: der Promillegrenze und der Fahrtauglichkeit des Radfahrers.

Hierbei lassen sich zwei Arten der Fahruntauglichkeit unterscheiden, die absolute Fahruntüchtigkeit und die relative Fahruntüchtigkeit.

Absolute Fahruntauglichkeit

Die absolute Fahruntüchtigkeit gilt ab 1,6 Promille. Der Radfahrer ist dann nicht in der Lage, sein Fahrrad sicher im Straßenverkehr zu führen. Laut Paragraf 316 im Strafgesetzbuch (StGB) gilt diese Trunkenheit im Verkehr als Straftat.

Relative Fahruntauglichkeit

Relative Fahruntüchtigkeit gilt ab einer Grenze von 0,3 Promille. Macht ein Radfahrer durch auffälliges Fahrverhalten im Straßenverkehr auf sich aufmerksam, wird dies auch als Straftat gewertet und führt zu einer Anzeige. Neben Paragraf 316 StGB greift hier unter Umständen auch Paragraf 315c StGB wegen einer Gefährdung im Straßenverkehr.

Welche Sanktionen für Fahrradfahrer der Bußgeldkatalog vorsieht, insbesondere bei Alkohol und Drogen, fasst die folgende Tabelle zusammen.

Promillegrenzen für Fahrradfahrer und Sanktionen

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ab 1,6 Promille

  • ohne Unfall oder auffällige Fahrweise:
    • drei Punkte
    • Entzug der Fahrerlaubnis
    • 500 Euro Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
    • Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
    • mögliches Radfahrverbot

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ab 0,3 Promille

  • ohne auffälliges Fahrverhalten:
    • keine Punkte
    • keine Strafe
  • mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen:
    • zwei Punkte
    • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
    • Entzug der Fahrerlaubnis
    • Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
    • mögliches Radfahrverbot, wenn MPU nicht absolviert wird

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss ab 0,01 Promille in der Probezeit

    • ein Punkt
    • 250 Euro Geldstrafe
    • Verlängerung der Probezeit
    • Aufbauseminar

Fahrradfahren unter Einfluss von Drogen

    • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
    • Fahrverbot
    • Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • beim ersten Verstoß
    • zwei Punkte
    • 500 Euro Geldstrafe
    • Fahrverbot für einen Monat
    • MPU
    • in der Probezeit: Verlängerung der Probezeit
    • Aufbauseminar
  • beim zweiten Verstoß
    • zwei Punkte
    • 1.000 Euro Geldstrafe
    • Fahrverbot für drei Monate
    • MPU
    • in der Probezeit: verkehrspsychologische Beratung
  • beim dritten Verstoß
    • zwei Punkte
    • 1.500 Euro Geldstrafe
    • Fahrverbot für drei Monate
    • MPU
    • in der Probezeit: Entzug der Fahrerlaubnis für Pkw

Betrunken auf dem Fahrrad rote Ampel ignoriert

Wer mit dem Rad eine rote Ampel missachtet und zudem noch betrunken ist, legt ein verkehrswidriges Verhalten an den Tag. Das gilt besonders, wenn daraus ein Unfall resultiert. Alkoholisierte Radfahrer erhalten deshalb neben der Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zusätzlich einen Bußgeldbescheid für den Rotlichtverstoß. Dabei unterscheidet sich die Art des Vergehens.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn beim Überfahren der Ampel das Rotlicht weniger als eine Sekunde geleuchtet hat. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß zeigte die Ampel dagegen länger als eine Sekunde das rote Signal an.

Es macht keinen Unterschied, ob es sich bei der Ampel um eine Straßen- oder Fußgängerampel handelt. Kommt noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu oder verursacht der alkoholisierte Fahrradfahrer einen Unfall, wird es sehr teuer.

Verstoß mit Fahrrad

einfacher Rotlichtverstoß unter einer Sekunde

    • ein Punkt
    • 60 Euro Geldstrafe
  • mit Gefährdung
    • ein Punkt
    • 100 Euro Geldstrafe
  • mit Unfall oder Sachbeschädigung
    • ein Punkt
    • 120 Euro Geldstrafe

qualifizierter Rotlichtverstoß über einer Sekunde

    • ein Punkt
    • 100 Euro Geldstrafe
  • mit Gefährdung
    • ein Punkt
    • 160 Euro Geldstrafe
  • mit Unfall oder Sachbeschädigung
    • ein Punkt
    • 180 Euro Geldstrafe
  • in der Probezeit zusätzlich zum oben genannten Bußgeld
    • beim ersten Verstoß:
      • ein Punkt
      • Verlängerung der Probezeit
      • Aufbauseminar
    • beim zweiten Verstoß:
      • ein Punkt
      • Verwarnung
      • psychologische Verkehrsberatung
    • beim dritten Verstoß
      • ein Punkt
      • Entzug der Fahrerlaubnis

Die Promillegrenzen sowie die Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß gelten auch für elektrisch betriebene Pedelecs. Ein Pedelec wird dabei wie ein normales Fahrrad behandelt, da es nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde erreicht. Der Elektromotor wirkt lediglich unterstützend beim Radfahren. Für schnellere Elektrofahrräder wie S-Pedelecs und E-Bikes gelten allerdings andere Regeln.

Promillegrenzen für S-Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter

E-Bikes fallen aufgrund ihrer motorisierten Unterstützung ohne notwendigen Pedalantritt bereits unter die Klasse der Kleinkrafträder. Zu dieser Kategorie zählen auch S-Pedelecs, die über eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde verfügen, und E-Scooter. Demzufolge gelten für alkoholisierte Fahrer auf einem E-Bike, S-Pedelec oder E-Scooter dieselben Promillegrenzen wie beim Auto.

ab 1,1 Promille

  • drei Punkte
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Geld oder Freiheitsstrafe
  • Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)

ab 0,5 Promille

  • beim ersten Verstoß
    • zwei Punkte
    • 500 Euro Geldstrafe
    • Fahrverbot für einen Monat
    • MPU
  • beim zweiten Verstoß
    • zwei Punkte
    • 1.000 Euro Geldstrafe
    • Fahrverbot für drei Monate
    • MPU
  • beim dritten Verstoß
    • zwei Punkte
    • 1.500 Euro Geldstrafe
    • Fahrverbot für drei Monate
    • MPU

ab 0,01 Promille bis 0,49 Promille in der Probezeit

  • ein Punkt
  • 250 Euro Geldstrafe

Meist wird im Zusammenhang mit einer absoluten oder relativen Fahruntauglichkeit durch den Konsum von Alkohol eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss lohnt sich deshalb nicht wirklich. Dieses Credo gilt auch, wenn betroffene Personen als Radfahrer keine Fahrerlaubnis vorweisen können. Doch was passiert, wenn betrunkene Fahrradfahrer dann bei einer Polizeikontrolle erwischt werden?

MPU bei Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein?

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist bei einem Alkoholverstoß möglich, obwohl noch keine Fahrerlaubnis vorliegt. Bei einem strafbaren Verstoß im Sinne der Paragrafen 315c und 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr dient die MPU als Test, ob grundsätzlich die Eignung für eine Teilnahme am Straßenverkehr gegeben ist. Legen die betroffenen Personen der Führerscheinstelle kein Gutachten vor, besteht die Gefahr, dass diese ein dauerhaftes Fahrverbot zum Fahrradfahren ausspricht. In dem Fall entstehen Hürden, wenn in der Zukunft die Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erworben werden soll.

Promillegrenzen für Fahrradfahrer im Ausland

Die Promillegrenzen im europäischen Ausland für Fahrradfahrer, die betrunken unterwegs sind, unterscheiden sich stark. In Tschechien ist das Fahrradfahren nur mit 0,0 Promille erlaubt. Dagegen ist ein Wert von 0,5 Promille auf dem Rad in Italien, Spanien und Frankreich sowie in der Schweiz und den Niederlanden noch im Toleranzbereich. Wer in Österreich mit dem Fahrrad fährt und Alkohol konsumiert hat, darf nicht mehr als 0,8 Promille im Blut haben.

  • 0,0 Promille: Tschechien
  • 0,5 Promille: Italien, Spanien, Frankreich, Schweiz, Niederlande
  • 0,8 Promille: Österreich

Wichtiger Hinweis: Auch das Schieben eines Fahrrads gilt unter Umständen als Führen eines Fahrzeugs. Wer eine Strafe sicher umgehen will, weil er Alkohol getrunken hat, lässt das Fahrrad deshalb am besten stehen und nimmt ein Taxi für den Weg nach Hause.

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