Ein funktionierendes Fahrradlicht am Rad ist unerlässlich. Wir zeigen, welche Vor- und Nachteile ein LED-Fahrradlicht hat und worauf du bei der Fahrradbeleuchtung sonst noch so achten musst.

Gesetzliche Vorschriften zum Licht am Fahrrad

Fußgänger und Radfahrer sind bei Dunkelheit im Straßenverkehr auf Sichtbarkeit angewiesen. Es existieren keine überzeugenden Argumente für einen Fahrradfahrer, auf ein Fahrradlicht zu verzichten. Vor allem in den dunklen Monaten im Herbst und bei Fahrradfahren im Winter, wenn es abends früher dämmert und morgens später hell wird, kann eine gute Fahrradbeleuchtung das Leben retten. Ergänzend eignet sich auch eine reflektierende Warnweste, die einen Radfahrer erkennbar macht. Eine Fahrradlampe vorne und ein Rücklicht am Zweirad sind sogar gesetzlich vorgeschrieben und im § 67 der StVZO festgehalten.

Die Vorschriften für eine ordnungsgemäße Fahrradbeleuchtung sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Anpassungen. Die wichtigste Änderung lautet, dass die Fahrradbeleuchtung nicht mehr zwingend durch einen Fahrraddynamo betrieben werden muss. Erlaubt sind auch batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter. Diese müssen jedoch bei der Fahrt gut befestigt und vor allem auch funktionstüchtig sein.

Wer gegen die Vorschriften der StVZO verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Wir haben euch in der folgenden Liste die wichtigsten Regelungen zur Fahrradbeleuchtung zusammengestellt (Stand: September 2019)

  • Fahrradlampe und Rücklicht verfügen mindestens über eine Lichtstärke von 10 Lux
  • am Fahrrad sind vorn ein großer weißer Reflektor und hinten ein großer roter Reflektor angebracht
  • die Pedale verfügen über gelbe Reflektoren, die sowohl nach vorne als auch nach hinten wirken
  • zwei gelbe Reflektoren in den Speichen beider Laufräder, reflektierende Speichen-Clips oder durchgehende reflektierende Streifen auf der Flanke
  • alle Elemente der Fahrradbeleuchtung verfügen über das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Nicht erlaubt sind am Fahrrad angebrachte Blinklichter. Alternativ können Scheinwerfer oder ein Rücklicht am Helm, der Bekleidung oder dem Rucksack die Sichtbarkeit verbessern. Diese Lampen-Sets sind jedoch nur zusätzlich zur Fahrradbeleuchtung gedacht und ersetzen nicht das ordnungsgemäße Fahrradlicht.

Ist LED für das Fahrradlicht sinnvoll?

Das Licht am Fahrrad dient der Sicherheit. Im Handel sind verschiedene Sets von Scheinwerfern und Leuchten erhältlich. Vor allem LED-Licht ist sehr beliebt. Im Vergleich zu herkömmlichen Glühbirnen schneidet LED beim Energieverbrauch wesentlich besser ab. LED benötigt deutlich weniger Strom und erzeugt dabei sogar mehr Lux. Zudem besitzen LED im Normalfall eine hohe Langlebigkeit. Eine LED-Fahrradbeleuchtung ist also durchaus sinnvoll, vor allem für Radfahrer, die ihr Bike täglich nutzen.

Licht mit LED funktioniert entweder batteriebetrieben oder mit einem Akku. Batteriebetriebene Lampen haben jedoch den Nachteil, dass sie immer wieder neue Batterien benötigen. Der Umweltschutz spricht daher gegen eine dauerhafte Verwendung solcher Fahrradlampen. Eine weitere Variante von LED wird an einen Fahrraddynamo angeschlossen, der die LED-Leuchte mit Energie versorgt. Wer sicher sein will, dass ihm während der Fahrt niemals die Energie für das Licht ausgeht, setzt am besten auf die Variante mit einem Dynamo. Einziger Nachteil ist hier die fehlende Option, das Fahrradlicht abzunehmen.

Vor- und Nachteile von Fahrradlampen mit LED

Um den Bestimmungen der StVZO zu genügen und sich im Straßenverkehr sichtbar zu machen, haben Radfahrer mehrere Möglichkeiten, ihr Bike mit Licht auszustatten. Meist besteht die Fahrradbeleuchtung aus einem Set verschiedener Elemente wie dem Rücklicht oder der Fahrradlampe vorn. Für beide Lichtquellen können auch LED-Lampen verwendet werden. Wir haben hier zur Übersicht die Vor- und Nachteile einer Fahrradbeleuchtung mit LED aufgelistet.

Vorteile einer Fahrradbeleuchtung mit LED

  • spart Energie gegenüber Halogenlampen im Akkubetrieb
  • sehr helle und breite Ausleuchtung bei hoher Lux Zahl
  • langlebiger als Glühbirnen
  • sehr geringe Ausfallquote

Nachteile von Fahrradlicht mit LED

  • höhere Anschaffungskosten
  • Blendung des Gegenverkehrs bei falscher Einstellung
  • defekte Leuchtmittel lassen sich nicht einfach ersetzen

Bereits auf den ersten Blick ist erkennbar, dass die Vorteile von Fahrradlampen mit LED deutlich überwiegen. Die zunächst hohen Kosten für die Investition in ein Set mit Rücklicht und Frontscheinwerfer gleichen sich durch Langlebigkeit, Ausfallsicherheit und Betrieb per Akku wieder aus. Wer also viel auf seinem Drahtesel unterwegs ist, macht mit dem Kauf einer LED-Fahrradbeleuchtung als Set nicht viel falsch.

Lohnt sich eine Umrüstung auf eine LED-Fahrradbeleuchtung?

Wer sein bisheriges Fahrradlicht auf LED umrüsten möchte, muss beim Tausch der alten Glühbirne gegen eine LED-Fahrradlampe allerdings einige Punkte beachten. Denn LED-Scheinwerfer haben einen anderen Abstrahlwinkel, auf den die Reflektoren im Innern einer Lampe nicht ausgerichtet sind. Der Fahrtweg wird dadurch nicht mehr optimal ausgeleuchtet. Wer auf LED wechselt, sollte deshalb gleich ein komplett neues Set aus Frontlicht und Rücklicht kaufen.

LED-Fahrradbeleuchtung ist als abnehmbares Set sowohl für das Rücklicht als auch den Frontscheinwerfer erhältlich. Diese Variante läuft über einen wiederaufladbaren Akku, der per USB jederzeit einfach und schnell wieder mit Energie versorgt werden kann. Alternativ kann ein LED-Licht auch mit einem Dynamo-Antrieb am Fahrrad installiert werden. Diese Option funktioniert ohne Akku, der per USB aufgeladen werden muss. Welche Variante besser ist, hängt letztendlich vom eigenen Geschmack und den Vorlieben bei der Nutzung ab. Laut StVZO sind beide Modifikationen erlaubt.

Je höher übrigens die angegebene Lux Zahl ist, desto heller ist das Licht der Lampe. Bei der Einstellung der Lampen sollte der Lichtstrahl am besten den Bereich vor dem Vorderrad recht breit beleuchten und gleichzeitig die Fahrbahn gleichmäßig und weit ausstrahlen. Ebenso ist das Rücklicht nicht zu verachten. Es macht den Radfahrer von hinten sichtbar. Bei abnehmbaren LED-Fahrradlampen ist vor jeder Fahrt der Beleuchtungswinkel neu zu prüfen.

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