Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu einem Jobrad. In Zeiten von teuren Spritpreisen und gestiegenen Energiekosten ist das eine sinnvolle Alternative, den Weg zur Arbeit kostengünstiger zu gestalten. Wir haben fünf Tipps für euch, was ihr dabei beachten müsst.

1. So funktioniert das Jobrad

Es ist eigentlich ganz einfach, zu einem Jobrad zu kommen. Sobald ihr von eurem Chef grünes Licht bekommt, geht ihr zum Fahrradhändler eures Vertrauens und sucht euch ein Rad aus. Euer Chef schließt dann den Leasingvertrag mit dem Händler und ihre bekommt das Bike. Die Raten werden dann von eurem Bruttolohn abgezogen. Durch die Gehaltsumwandlung spart ihr bis zu 40% vom regulären Preis. Sollte dein Chef dir die Option des Gehaltsextra anbieten, ist das Jobrad für dich sogar kosten- und steuerfrei.

2. Diese Fahrräder eignen sich als Jobrad

Ob E-Bike oder klassisches Rad, Rennrad oder Mountainbike, City-Bike oder Fatbike – das spielt keine Rolle. Auch die Marke ist unwichtig. Es liegt an euch, mit welchem Bike ihr euch wohl fühlt. Denkt daran, dass ihr mit dem Rad nicht nur zur Arbeit fahren müsst. Ihr könnt es natürlich auch privat nutzen, auf ausgedehnten Radtouren oder bei der Fahrt zum Bäcker. Also sucht euch genau das Rad aus, was zu euch passt.

3. Die besten Fahrradschlösser für das Jobrad

Wie beim Autoleasing auch, muss das Jobrad Vollkaskoversichert sein. Somit seid ihr gegen Diebstahl, Vandalismus oder auch Bedienungsfehler geschützt. Es gibt jedoch eine wichtige Bedingung: ein hochwertiges Fahrradschloss. Und damit sind keine 5€ Billigschlösser aus dem Supermarkt gemeint, sondern wirklich sichere Schlösser ab 49€. Nur dann greift der Diebstahlschutz. Wenn euer Rad dann doch einmal gestohlen wird, müsst ihr das Vorhandensein eines solchen Schlosses nachweisen. Also hebt euch den Kassenbon oder die Rechnung gut auf.

4. Wem gehört das Jobrad nach 36 Monaten?

Der Leasingvertrag läuft in der Regel über 36 Monate. Am Ende der Laufzeit habt ihr wie beim PKW-Leasing zwei Möglichkeiten:

  • ihr übernehmt das Jobrad zum dann gültigen Restwert
  • ihr gebt das Rad zurück

Übernehmt ihr das Jobrad, setzen die Finanzbehörden einen pauschalen Restwert von 40% des Kaufpreises an. Die Differenz zum dann realen Restwert stellt normalerweise einen geldwerten Vorteil dar. Je nach Anbieter kann es aber sein, dass ihr diesen geldwerten Vorteil nicht versteuern müsst, sondern dass das der anbietende Händler / Dritter übernimmt.

5. Inspektion und Reparaturen

Das Schöne an dieser Konstellation ist, dass ihr euch um Inspektionen und Reparaturen nicht kümmern müsst. Im Regelfall sind im Leasingvertrag die jährlichen Inspektionen bereits integriert. Das heißt, dass ihr während der Laufzeit drei „Durchsichten“ mit eurem Bike machen lassen könnt. Verschleißteile wie Bremsen oder Kette müsst ihr natürlich selbst zahlen. Bei Reparaturen kommt es darauf an, wie großzügig euer Arbeitgeber ist. Manche übernehmen Reparaturen, sofern sie nicht fahrlässig oder mutwillig entstanden sind.

 

 

zu unseren Fahrradschlössern

Welche Vorteile es vor allem auch aus steuerlicher Sicht gibt, erfahrt ihr in unserem Beitrag über “Dienstrad für Arbeitnehmer: Das sind die Vorteile bei der Steuer“.