Fahrradbeleuchtung z. B. mit Akku und LED als Frontlicht, Rücklicht, oder Lichtset
Hier bist du richtig, wenn dir ein Licht aufgehen soll – also beim Radfahren natürlich. Die richtige Fahrradbeleuchtung ist nicht nur für dich wichtig, sondern laut StVZO für Fahrräder ab Einsetzen der Dämmerung gesetzlich vorgeschrieben. Ob du dabei auf einen Nabendynamo oder ein LED Fahrradlicht zurück greifst, ist dir überlassen. Wichtig ist, dass du gut gesehen wirst und selbst auch gut siehst. Wir haben für dich und dein Bike die passende Beleuchtung, also stöbere gern durch unsere Angebote.
Fahrradbeleuchtung: Was ist Pflicht?
Die Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) besagt, dass jedes Fahrrad ab Einsetzen der Dämmerung eine Beleuchtung benötigt. Die Fahrradbeleuchtung besteht übrigens zwingend aus einem weißen Scheinwerfer und einem roten Rücklicht. Hinzu kommt ein weißer Frontreflektor und ein roter Großflächenreflektor. Außerdem ist es wichtig, dass die Fahrradbeleuchtung fest angebracht ist. Deine Fahrradbeleuchtung darf während der Fahrt nicht verrutschen. Die Vorschriften gelten für alle Fahrräder auf öffentlichem Gelände. Es ist daher egal, ob du mit dem Rennrad, dem Mountainbike oder dem Tourenrad unterwegs bist. Sobald es dämmert, musst du der StVZO zufolge dein Fahrradlicht, also Scheinwerfer und Rücklicht, am Rad einschalten.
Wie muss das Fahrradlicht betrieben werden?
Der Gesetzgeber lässt seit 2017 dem Radfahrer die freie Wahl. Du kannst deine Fahrradbeleuchtung entweder mit einem Nabendynamo, einem Akku oder mit Batterien betreiben. In älteren Fahrrädern kommt oft noch der Felgendynamo zum Einsatz. Auch er ist als Teil der Fahrradbeleuchtung zulässig. Bei Rennradfahrern sehr beliebt sind LED Scheinwerfer und das LED Rücklicht. Der Vorteil ist, dass dieses Set tagsüber abgenommen werden kann. Das hält das Gewicht vom Rad gering. Planst du eine Tour, die in die Dämmerung oder gar in die Nacht hinein führt, denke vor Fahrtantritt daran, das abnehmbare Set von deinem Fahhradlicht vorher anzubringen.
Du willst nicht immer darüber nachdenken, wann du deine LED Fahrradlampe anbringen musst? Dann ist der Nabendynamo genau das Richtige für dich. Der Dynamo sitzt dabei in der Nabe und ist in dein Laufrad fest verbaut. Anders als Batterien oder Akkus, die regelmäßig geladen bzw. ausgetauscht werden müssen, ist der Wartungsaufwand bei einem Nabendynamo (z.B. von Shimano) nur gering.
Noch ein Tipp: Wenn du eine abnehmbare Fahrradlampe benutzt, die du mit einem Akku und einer Batterie betreibst, prüfe vor deiner Radtour den Ladezustand. Ohne einen solchen Check ist bei einer Akku Fahrradlampe die Gefahr hoch, dass du im Dunkeln stehst. Du solltest sicherheitshalber deinen Akku vor der Fahrt laden. Bei manchen LED Sets mit Akku kannst du dein Rücklicht und deinen Scheinwerfer auch via USB laden.
Und was ist den Reflektoren am Laufrad und den Pedalen?
Richtig, auch die Beleuchtung am Laufrad und den Pedalen ist in der StVZO geregelt. Deine Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Doch damit nicht genug. Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehört auch die Beleuchtung von deinem Vorderrad und Hinterrad. Hier hast du die Wahl zwischen den folgenden drei Möglichkeiten:
- ringförmige, aber zusammenhängende, reflektierende weiße Streifen an deinem Reifen oder deiner Felge von deinem Vorderrad und deinem Hinterrad
- alle Speichen von deinem Vorderrad und deinem Hinterrad sind weiß reflektierende Speichen oder haben weiß reflektierende Speichenhülsen
- beide Laufräder sind mit jeweils mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten Speichenrückstrahlern – umgangssprachlich Katzenaugen – ausgerüstet
Fahrradbeleuchtung: Was ist erlaubt?
Mit der Überarbeitung der StVZO im Jahr 2017 ist nun auch ein Tagfahrlicht sowie ein Fernlicht (z. B. von Shimano) an deiner Fahrradlampe erlaubt. Darüber hinaus darf dein Rücklicht nun auch mit einem Bremslicht ausgestattet sein. Laut StVZO weiterhin verboten ist ein blinkendes Rücklicht oder ein blinkendes Fahrradlicht vorne. Eine blinkende Fahrradlampe darf nur am Körper getragen werden, nicht jedoch am Rad befestigt sein.
Wie hell darf deine Fahrradlampe sein?
Eine Vorgabe, wie hell (Helligkeit wird in Lux gemessen) dein Fahrradlicht sein darf, gibt die StVZO nicht. Die StVZO besagt nur, dass du mit deinem Fahrradlicht andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden darfst. Die Lampe sollte daher nur so viel Lux haben, dass eine Blendung ausgeschlossen wird. Viele Hersteller setzen bei der Fahrradlampe auf LED. Eine LED Lampe ist nicht nur stromsparend, sie leuchtet in der Regel auch sehr hell. Damit du aber auch wirklich etwas im Dunkeln siehst, solltest du beim Kauf von deinem Fahrradlicht auf eine Helligkeit von 15 bis 30 Lux achten.
Wie stelle ich das Fahrradlicht richtig ein?
Wenn dein Licht zu hoch eingestellt ist, dann blendet das Frontlicht den Gegenverkehr. Stellst du dein Fahrradlicht zu niedrig ein, so ist deine Beleuchtung suboptimal und du wirst bei deiner Tour mit dem Fahrrad vielleicht nicht gut genug gesehen. Es ist also wichtig, dass deine Beleuchtung weder zu hoch, noch zu niedrig eingestellt ist. Wir erklären dir in 4 kurzen Schritten, wie du die Beleuchtung von deinem Fahrrad richtig einstellst.
- 1. Stelle dein Fahrrad an eine Mauer oder Wand mit ausgeschaltetem Licht gerade hin und markiere an der Wand die Höhe, auf der dein Frontscheinwerfer angebracht ist. Bei abnehmbaren LED Sets ist das in der Regel in Höhe des Lenkers, bei Rädern mit Dynamo sitzt der Scheinwerfer meist zwischen Lenker und Vorderrad.
- 2. Nachdem du an der Wand die Höhe des Scheinwerfers markiert hast, nimm dein Fahrrad von der Wand. Stelle dein Fahrrad nun so hin, dass dein Frontscheinwerfer auf die Wand strahlt, an der die Markierung ist, wenn du das Licht einschaltest. Der Abstand zwischen Wand und Scheinwerfer sollte ca. 5 Meter betragen.
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3. Nun schalte dein Licht an.
a. Du benutzt ein Fahrradlicht Set mit Batteriebeleuchtung: Schalte dein Frontlicht an, sodass die LED leuchten.
b. Du benutzt einen Nabendynamo: Hebe dein Vorderrad ein paar cm über den Boden und drehe kräftig am Vorderrad, sodass dein Fahrradlicht leuchtet.
c. Du benutzt einen Seitenläufer Dynamo: Hebe das Hinterrad ganz leicht an und drehe es kräftig, damit dein Frontlicht leuchtet.
- 4. Prüfe, wo die Oberkante vom Lichtpegel deiner Fahrradlampe ist. Liegt die Oberkante über deiner Markierung an der Wand, ist dein Scheinwerfer zu hoch eingestellt. In diesem Fall musst du den Frontscheinwerfer etwas nach unten ausrichten und die vorherigen Schritte wiederholen. Wenn die Oberkante vom Lichtpegel leicht unterhalb der Markierung an der Wand liegt, ist dein Fahrrad Licht ob batteriebetriebene LED oder Beleuchtung via Dynamo richtig eingestellt.
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