Auf dem Fahrrad zu telefonieren kann praktisch sein. Aber ist es auch erlaubt? Und wie steht es dabei um die Sicherheit während der Fahrt? Wir informieren, welche Gefahren und Strafen Radfahrern mit dem Hörer am Ohr drohen.

Darf ich beim Radfahren telefonieren?

Während es fürs Autofahren hinlänglich bekannt ist, ist vielen Menschen nicht bewusst, dass auch auf dem Rad das Handy in der Hand nicht erlaubt ist.

Wirst du mit dem Telefon am Ohr im Straßenverkehr erwischt, musst du daher mit Konsequenzen rechnen.

Ganz davon abgesehen gefährdest du durch das einhändige Fahren und ein ablenkendes Telefonat deine eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

Welche Strafe droht fürs Telefonieren auf dem Fahrrad?

Im rein rechtlichen Sinne hat das Telefonieren auf dem Fahrrad keine Strafe zur Folge. Denn es handelt sich nicht um eine Straftat. Nachwirkungen hat dieses Verhalten für dich als Radfahrer aber dennoch.

Denn nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt das Telefon in der Hand während der Fahrt auf dem Rad eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Tatsache gilt nicht nur fürs Radfahren, sondern generell beim Führen aller Fahrzeuge im Straßenverkehr.

Bußgelder für das Telefonieren auf dem Rad

Wörtlich steht in der StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Ignorierst du diesen Passus der StVO und wirst mit dem Handy am Ohr erwischt, zahlst du mindestens 55 Euro Bußgeld. Dieser Betrag gilt allerdings nur, solange keine konkrete Gefährdung vorgelegen hat. Hast du dagegen mit deinem Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro.

Sind Kopfhörer auf dem Fahrrad erlaubt?

Im Gesetzestext steht, dass das Telefonieren auf dem Fahrrad untersagt ist, wenn das Telefon aufgenommen oder gehalten werden muss. Wie sieht es aber aus, wenn du das Telefon beim Fahren nicht in der Hand hältst, sondern über Kopfhörer oder ein Headset telefonierst?

Grundsätzlich ist das Telefonieren oder auch Musik hören auf dem Fahrrad mit Kopfhörern, Ohrstöpseln oder via Headset erlaubt. Es gibt jedoch eine Bedingung. Die Lautstärke muss so gering sein, dass du alle Warnzeichen im Straßenverkehr sofort und ohne Einschränkungen wahrnehmen kannst.

Bußgeld für zu hohe Lautstärke

Ist das Telefon zwar über Kopfhörer oder Headset zugeschaltet, die Lautstärke jedoch zu hoch eingestellt, kommst du deiner nach StVO bestehenden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausreichend nach.

Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen. Bist du mit zu lauten Kopfhörern auf den Ohren in einen Unfall verwickelt, können die Folgen weitaus gravierender sein.

So kannst du als Unfallopfer etwa deinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher verlieren. Hast du den Unfall selbst verschuldet, kann sich das auf die Schuldfrage und deinen Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung auswirken.

Noise-Cancelling-Funktion unbedingt deaktivieren!

Viele modernen Kopfhörer wie etwa die Airpods von Apple sind mit einer sogenannten Noise-Cancelling-Funktion ausgestattet. Ist diese aktiviert, unterdrückt sie bis zu einem gewissen Grad alle Umgebungsgeräusche.

Im Straßenverkehr solltest du diese Funktion vor jeder Fahrt deaktivieren. Denn das Herausfiltern der Geräusche in der Umgebung führt dazu, dass auch Warnsignale nicht mehr oder nur sehr gedämpft zu dir durchdringen.

Dies wirkt sich absolut negativ auf deine eigene und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer aus.

Sicher Fahrrad fahren und telefonieren

Um sicher auf dem Rad unterwegs zu sein, sollte deine Aufmerksamkeit immer hauptsächlich dem Verkehr und den anderen Verkehrsteilnehmern um dich herum gelten.

Gerade im Stadtverkehr, wo es oft hektisch zugeht, ist es daher empfehlenswert, im größten Gewusel auf das Telefonieren oder Musik hören während der Fahrt zu verzichten.

Hast du dagegen freie Bahn und kannst dich neben dem Radfahren noch gut auf ein Telefonat konzentrieren, dann passe die Lautstärke deiner Kopfhörer so an, dass du dennoch alle wichtigen Geräusche mitkriegst. Unter diesen Bedingungen spricht erst einmal nichts dagegen, beim Radfahren zu telefonieren.

Aber unter uns – ist es nicht viel schöner, beim Radfahren mal abzuschalten und sich nicht mit unwichtigen Telefonaten oder störender Musik abzulenken?

Handy sicher verstauen? Kein Problem mit der richtigen Fahrradtasche!