Die Deutschen haben ein ausgeprägtes Bewusstsein für Vorsorge. Erstaunlich ist, dass sich beim Thema Helmpflicht während des Fahrradfahrens die Geister scheiden. Besteht eine Helmpflicht im Straßenverkehr oder ist das Tragen eines Fahrradhelms freiwillig? Vielen Radfahrern ist der aktuelle Stand der Debatte nicht bekannt, daher widmen wir uns diesem Thema genauer.

Warum ist das Tragen eines Fahrradhelms beim Fahrradfahren so wichtig?

Die Hauptfunktion eines Fahrradhelms besteht darin, den Kopf des Fahrradfahrers bei einem Unfall im Straßenverkehr vor einer Verletzung zu schützen. Bei einem Sturz bietet er eine schützende Hülle um den Kopf des Radfahrers. Das Risiko eines Unfalls mit einem Auto, Fußgängern oder Hindernissen wie einer Bordsteinkante ist auf dem Fahrrad immer gegeben. Ein Fahrradhelm verringert die Gefahr deutlich, bei einem Zusammenprall oder Sturz schwere Kopfverletzungen zu erleiden. Dazu zählt etwa ein Schädel-Hirn-Trauma.

Selbst dann, wenn ein Fahrradfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit und höchster Vorsicht innerhalb geschlossener Ortschaften fährt, kann ein Unfall passieren. Auch auf der kurzen Fahrt zum Bäcker ist ein Sturz nie ausgeschlossen, bei dem der Radfahrer hart mit dem Kopf auf der Fahrbahn aufschlägt. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Eigenverschulden durch bewusst sicheres Fahren auf dem Rad minimiert wird. In der Mehrheit verursachen andere Verkehrsteilnehmer eine brenzlige Situation, die mit einem Sturz und einem verletzten Fahrradfahrer endet. Fest steht, dass viele schwere Verletzungen durch das Tragen eines Fahrradhelms vermieden werden können.

Ein Fahrradhelm verhindert keinen Unfall, reduziert jedoch den Personenschaden. Die Gefahr eines Schädel-Hirn-Traumas oder sogar einer tödlichen Verletzung verringert sich. Vor allem Fahranfänger wie Kinder, die das Fahrradfahren lernen oder die später am Straßenverkehr teilnehmen, stellen eine besondere Risikogruppe dar. Betroffen von Stürzen sind oft auch ältere Radfahrer, die durch eine Herz-Kreislauf-Erkrankung während anstrengender Fahrten auf dem Rad plötzlich erschöpft umfallen. Unaufmerksamkeit, Übermut oder nachlassende körperliche Leistungsfähigkeit sind nicht selten die Ursache für einen Unfall. Einen Fahrradhelm zu tragen, ist daher auf jeden Fall ein guter Rat.

Ein Blick auf die Helmpflicht in Deutschland

Die allgemeine Helmpflicht in Deutschland ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die Helmpflicht bezieht sich auf Fahrten mit motorisierten Krafträdern, die über 20 Kilometer in der Stunde fahren können. Dazu zählen Motorräder, Mopeds oder Quads. Pedelecs und E-Bikes, die einen elektrischen Motor haben und beim Fahren hohe Geschwindigkeiten erreichen, sind rechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt. Für sie besteht noch keine Helmpflicht in Deutschland. Doch vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit von E-Bikes und S-Pedelecs stellt sich die Frage, ob hier ein Umdenken stattfinden wird.

Vorerst entscheiden Fahrradfahrer weiterhin selbst, ob sie mit einem Fahrradhelm fahren und sich schützen wollen oder doch keinen Helm tragen. Eine gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer existiert in Deutschland nach der StVO nicht. Das Tragen eines Helmes beim Fahren mit dem Fahrrad bleibt damit freiwillig. Wer also ohne Fahrradhelm fährt, verstößt nicht gegen den Bußgeldkatalog und riskiert keine Strafe.

Hierzulande ist es jedem Fahrradfahrer erlaubt, „sich selbst zu gefährden“. Basis dafür ist die im Grundgesetz verankerte freie Entfaltung der Persönlichkeit. Darauf bezieht sich Ansgar Staudinger, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages.

Debatte um Einführung einer Helmpflicht für Radfahrer ist aktuell

Bei näherer Betrachtung der Diskussion um die Helmpflicht zeigt sich, dass die Debatte im juristischen und zivilen Raum der Gesellschaft stattfindet. Im Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof das letzte einschlägige Urteil zur Helmpflicht gefällt. Daraus geht hervor, dass ein Fahrradfahrer, der an einem Unfall beteiligt war und keinen Helm trug, nicht für eigene Verletzungen haftet. Das gilt jedoch nur, wenn dem Fahrradfahrer keine Schuld am Unfall selbst zur Last gelegt wird. Das Gericht kam zum Schluss, dass „auch der heutige Kenntnisstand“ nicht den Schluss rechtfertigt, dass Radfahrer sich nur dann verkehrsgerecht verhalten, wenn sie einen Helm tragen.

Ebenso lehnt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) eine generelle Helmpflicht ab. Allerdings empfiehlt der ADFC, grundsätzlich einen Fahrradhelm zu tragen. Der Verband der Radfahrer stützt sich dabei auf internationale Vergleichsstudien. Demnach fuhren weniger Menschen mit dem Fahrrad, nachdem eine Helmpflicht eingeführt wurde. Dieser Aspekt steht daher nicht im Interesse einer Denkweise, die dazu beiträgt, die Gesellschaft nachhaltig orientiert zu entwickeln. Darüber hinaus ist das Radfahren keine reine Freizeitangelegenheit, wie etwa Reiten oder Skifahren.

Dies ergibt sich aus dem Fehlen von allgemeingültigen Verkehrsregeln. Folglich kann nur dort eine Helmpflicht grundsätzlich gefordert werden, wo derartige Regeln existieren.

Warum gibt es noch keine Helmpflicht für Fahrradfahrer in Deutschland?

Abgesehen von den genannten Aspekten bestehen weitere Gründe, weshalb es bisher in Deutschland nicht verpflichtend ist, beim Fahrradfahren einen Helm zu tragen. Dazu gehört, dass ein Fahrradhelm nicht automatisch unverwundbar macht. Auch der beste Kopfschutz bietet nur partiellen Körperschutz. Die Gegner einer Helmpflicht für Radler argumentieren ebenso damit, dass die Pflicht nicht dazu beiträgt, Unfälle präventiv zu verhindern. Sie befürchten stattdessen das Gegenteil, weil Radfahrer dann weniger vorausschauend fahren, wenn sie unterwegs sind.

Der Helm gaukelt dem Radfahrer ein gewisses Maß an Sicherheit vor, das jedoch nicht zwingend gegeben ist. Das Risiko im Straßenverkehr bleibt bestehen, einen Unfall zu haben. Dazu tragen Hindernisse wie Bordsteine und Absperrungen, aber auch schlechte oder schmutzige Fahrbahnen sowie übersehene rote Ampeln bei. Zudem stellen andere Verkehrsbeteiligte wie Autofahrer, größere Fahrzeuge und Fußgänger immer eine potenzielle Gefahr für Menschen auf dem Fahrrad dar. Eine allgemeine Helmpflicht könnte dazu beitragen, dass die eigene Fähigkeit zur Vorsicht und Rücksichtnahme geringer ausfällt.

Pro und Kontra einer Helmpflicht auf dem Fahrrad

Impulsgeber für die Diskussion um die Helmpflicht sind in erster Linie zwei Parteien. Auf der einen Seite befinden sich die Hersteller von Fahrradhelmen. Sie entwickeln mittlerweile stilvolle und funktionale Produkte, die optisch viel hermachen. Zusätzlich hat sich auch der Tragekomfort von Helmen deutlich verbessert, sodass eine steigende Zahl von Radfahrern kein Problem mehr damit hat, freiwillig einen Kopfschutz aufzusetzen.

Sie gehen also mit einem guten Beispiel voran und sind somit selbst zur zweiten Zugkraft geworden. Dieses Verhalten und die vielen Nachahmer führten dazu, dass sich der gesellschaftliche Konsens dahin verschoben hat, einen Schutzhelm während der Fahrt mit dem Rad zu tragen.

Trotzdem zeigt sich in der Diskussion der Befürworter und Gegner, dass die Helmpflicht auf dem Fahrrad noch lange nicht selbstverständlich ist. Es ist offensichtlich, dass die Argumente beidseitig eher emotional statt rational vorgebracht werden und in der Debatte um die Helmpflicht viel Leidenschaft steckt.

Was sagen Befürworter der Helmpflicht für Radfahrer?

  • Radfahrer besitzen speziell gegenüber Kindern eine Vorbildfunktion
  • Menschen auf dem Fahrrad stellen das schwächste Glied der sich schnell fortbewegenden Verkehrsteilnehmer dar
  • schwere Kopfverletzungen führen häufig zu bleibenden Schäden und in Einzelfällen auch zum Tod
  • Kopfverletzungen sind die häufigste Folge von Unfällen mit dem Fahrrad
  • ein auffälliger Fahrradhelm erhöht die Sichtbarkeit des Radlers im Straßenverkehr

Was sagen Gegner der Helmpflicht auf dem Fahrrad?

  • ein Helm gaukelt ein falsches Sicherheitsgefühl vor, sodass die Risikobereitschaft steigt
  • die Nutzung des Fahrrads wird in der breiten Masse zurückgehen
  • ein Fahrradhelm sieht nicht gut aus und ist unbequem
  • Helme verhindern keine Unfälle
  • bei langsamer und vernünftiger Fahrweise passieren keine Unfälle
  • für kurze Strecken auf dem Rad lohnt sich ein Helm nicht

Gesetzliche Pflicht für Helme in anderen Ländern und für Kinder

Im Gegensatz zu Deutschland sehen die gesetzlichen Vorschriften in anderen Ländern anders aus. In folgenden Ländern gilt generell eine Helmpflicht auf dem Fahrrad:

  • Malta
  • Finnland
  • Australien
  • Neuseeland
  • Südafrika
  • Spanien und Slowakei nur außerhalb von geschlossenen Ortschaften

Kinder gelten im Straßenverkehr als besonders gefährdet. In diesen Ländern gilt deshalb beim Fahren mit dem Rad eine gesonderte Helmpflicht  für Kinder:

  • Estland
  • Island
  • Israel
  • Japan
  • Kroatien
  • Litauen
  • Österreich
  • Schweden
  • Slowenien
  • Slowakei
  • Südkorea
  • Tschechien
  • USA (in 38 Bundesstaaten)

Die folgenden europäischen Länder besitzen keine Gesetzgebung zur Helmpflicht für Radfahrer, auch nicht für Kinder:

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Schweiz
  • Großbritannien
  • Irland
  • Dänemark
  • Norwegen
  • Italien
  • Polen
  • Belgien
  • Luxemburg
  • Niederlande

Helme beim Fahrradfahren bleiben Streitpunkt

Die Helmpflicht auf dem Fahrrad bleibt weiterhin eine heiß diskutierte Debatte. Wer häufig im Straßenverkehr auf einem Rad unterwegs ist, kennt die Gefahren und Risiken beim Radfahren. Vielen Menschen ist bewusst, dass ein Helm schwere Verletzungen minimiert, aber schwere Unfälle damit nicht ausgeschlossen werden. Dennoch erkennen viele Radfahrer einen Handlungsbedarf des Gesetzgebers für eine Fahrrad-Helmpflicht.

Besonders die Zunahme von E-Bikes und Pedelecs, die deutlich schneller als gewöhnliche Fahrräder unterwegs sind, facht die Diskussion zum Tragen eines Fahrradhelms neu an. Die Zahl der Befürworter und Gegner hält sich jedoch nach wie vor die Waage. Wer sich im Straßenverkehr mit Fahrradhelm wohler fühlt, trägt einen Kopfschutz und macht dabei nichts falsch. Absehbar wird es in Deutschland keine Pflicht für einen Fahrradhelm geben. Verkehrswissenschaftler setzen in Zukunft eher darauf, die Infrastruktur auszubauen. So soll das Fahrradfahren sicherer und attraktiver werden.

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