Ein Fahrradunfall ist keine schöne Vorstellung. Glücklicherweise gehen sie meistens glimpflich aus. In unserem Artikel zeigen wir auf, wie sich das Unfallrisiko minimieren lässt und wie sich jeder Radfahrer nach einem Fahrradunfall richtig verhält.

Diese Gefahren lauern beim Fahrradfahren

Ein Unfall mit dem Fahrrad kann jeden treffen. Gerade im Stadtverkehr sind Radfahrer vielen Gefahren ausgesetzt. Der Klassiker ist das an der Kreuzung rechts abbiegende Auto, welches den herannahenden Radfahrer im toten Winkel übersieht. Auch geparkte Autos, bei denen der Fahrer unverhofft plötzlich die Tür öffnet, das sogenannte Dooring, oder plötzlich über die Straße laufende Fußgänger können schnell zur Gefahr werden.

Selbst ohne den Einfluss von anderen Verkehrsteilnehmern besteht bei rutschiger Fahrbahn oder schlecht gewarteten Fahrrädern die Gefahr für einen Fahrradunfall. Zum Beispiel, wenn unerwartet der Lenker bricht oder ein Bremszug reißt. Verletzungen aller Art und Schwere, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Kopf, sind die Folge. Auch Schürfwunden und sogar Knochenbrüche gehören häufig zu den Blessuren.

Die häufigsten Unfallursachen mit dem Fahrrad

Die Unfallstatistiken belegen, dass die Gefahr für einen Fahrradunfall tagsüber viermal so hoch ist wie bei Dunkelheit. Ursächlich ist das gesteigerte Verkehrsaufkommen zu dieser Zeit. Kreuzungen sind ein besonderer Unfallschwerpunkt. Dort ist die Gefahr für einen Fahrradunfall mit Auto besonders hoch. Sehr oft übersehen abbiegende Autos den Radfahrer. Aber auch Fehlverhalten von Radfahrern wie eine Überquerung der Kreuzung bei roter Ampel führt immer wieder zum Unfall mit Fahrrad und Auto.

Manchmal nehmen andere Verkehrsteilnehmer einem Fahrradfahrer die Vorfahrt und provozieren so gefährliche Situationen. Bei hoher Geschwindigkeit und einem rutschigen Radweg oder einer glatten Straße hilft dann auch keine Vollbremsung mehr. Es kommt im schlimmsten Fall zur Kollision. An parkenden Autos ist es empfehlenswert, möglichst mit 1,5 Metern Seitenabstand vorbei zu fahren. Unachtsame Insassen reißen nicht selten unvermittelt die Autotüren auf und verursachen dadurch einen Fahrradunfall.

Nicht ohne Versicherung mit dem Fahrrad fahren

Die häufigste Frage nach einem Unfall mit Fahrrad und Auto lautet: Wer zahlt? Dafür sind zunächst zwei verschiedene Konstellationen zu betrachten: Du wirst Opfer eines Fehlverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer oder du verursachst selbst einen Fahrradunfall.

Wird ein Radler von einem Auto angefahren, zahlt die Versicherung des Autofahrers den Schadenersatz. Die eigenen Ansprüche nach einem Fahrradunfall erheben Radfahrer also gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Diese Versicherung deckt sämtliche Schäden ab, so wie etwa auch bei einem normalen Autounfall.

Heikler scheint schon eher die Frage, wer zahlt, wenn der Radfahrer selbst schuld ist? Die gute Nachricht: Die meisten Radfahrer genießen Versicherungsschutz. Wer im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung ist, genießt durch seine Versicherung automatisch auch beim Fahrradfahren einen Schutz, wenn anderen ein Schaden zugefügt wird. Abgedeckt sind sowohl Sach- als auch Personenschäden. Beim Fahrradunfall ohne Haftpflichtversicherung sind Radfahrer persönlich zur Leistung des Schadensersatzes verpflichtet. Dann musst der Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Das kann schnell sehr teuer werden und schlimmstenfalls, bei schweren Personenschäden und damit einhergehenden Ansprüchen auf Schmerzensgeld, zum finanziellen Ruin führen.

Bei einen Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit kommt hinsichtlich eines eigenen Personenschadens übrigens die gesetzliche Unfallversicherung ins Spiel. Diese Versicherung greift jedoch nur, wenn der Unfall auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit passiert ist.

Richtiges Verhalten nach einem Fahrradunfall

Wie immer bei Unfällen im Straßenverkehr gilt: Erst die Unfallstelle absichern! Bei Personenschäden ist Erste Hilfe zu leisten und wenn nötig, der Notruf (112) zu wählen. Bei Unfällen mit Verletzten oder hohen Sachschäden muss zusätzlich auch die Polizei verständigt werden.

Nicht jede Verletzung ist sofort ersichtlich. Ein Schädel-Hirn-Trauma nach einem Sturz auf den Kopf verursacht unter Umständen erst einige Zeit später Symptome. Wer nach einem leichten Fahrradunfall keine Verletzungen an sich feststellt, sollte trotzdem umgehend einen Arzt konsultieren. Die Untersuchung dient zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherung der Ansprüche. In einem Attest dokumentiert der Arzt die Verletzungen. Der Besuch beim Hausarzt genügt in diesem Fall. Bei schweren Verletzungen ist allerdings die Notaufnahme im Krankenhaus die bessere Wahl.

Zur späteren Klärung von Ansprüchen nach einem Fahrradunfall ist in jedem Fall eine ausführliche Dokumentation des Unfallherganges sowie der Sach- und Personenschäden erforderlich. Aussagekräftige Fotos und einen detaillierten Fahrradunfall-Bericht sollten unverzüglich der Versicherung des Unfallverursachers übermittelt werden. Auch ärztliche Atteste über Verletzungen fordert die Versicherung oft als Nachweis ein.

Bei einem Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit musst die zuständige Berufsgenossenschaft innerhalb von drei Tagen mit einer Unfallanzeige informiert werden.

Unfall mit Fahrrad durch angemessenes Fahrverhalten vermeiden

Wenn es um die Vermeidung von Unfällen mit Fahrrädern geht, ist die Beachtung und Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) unverzichtbar. Das Überfahren roter Ampeln gilt auch für Radfahrer als Rotlichtverstoß. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Neben einem satten Bußgeld gibt es einen Punkt in Flensburg, auch für Personen ohne Führerschein.

Radfahrer haben im Straßenverkehr leider öfter das Nachsehen. Sie sind das schwächere Glied und besonders unfallgefährdet. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte deshalb möglichst defensiv fahren und zur Not auf sein Vorfahrtsrecht verzichten, wenn eine brenzlige Situation droht. Neben der Einhaltung der Verkehrsregeln ist ein verkehrssicheres Fahrrad besonders wichtig für unfallfreies Fahrradfahren. Beim Kauf eines Fahrrads hilft deshalb der Rat des Fachhändlers. Denn nicht alle im Handel angebotenen Fahrräder verfügen über vollständige Sicherheitsstandards.

So lassen sich Unfallrisiken minimieren

Um einen Unfall mit dem Fahrrad zu vermeiden, sollten Einkaufstüten und Taschen nicht am Fahrradlenker hängen. Sie können das Gleichgewicht beeinträchtigen und das Risiko eines Fahrradunfalls erhöhen. Eine günstige und einfache Maßnahme ist die Anschaffung von Fahrradtaschen und Fahrradkörben. So kann das Gepäck sicher verstaut werden. Besonders ältere Menschen sollten darauf achten, ihre körperlichen Kräfte richtig einzuschätzen.

Fahrradfahren auf öffentlichen Straßen ist nur dann empfehlenswert, wenn ausreichende Kraft, Koordination und Reaktionsfähigkeit verfügbar sind. Wer zudem nicht ausreichend hören oder sehen kann, gefährdet sich und andere im Straßenverkehr.

Genau wie beim Autofahren sind Alkohol und Drogen beim Fahrradfahren tabu. Ab 1,6 Promille liegt auch bei Radfahrern eine absolute Fahruntüchtigkeit und somit eine Straftat vor. Aber auch bei nur 0,3 Promille im Blut und einer auffälligen oder unsicheren Fahrweise droht eine Strafanzeige. Bereits geringe Alkoholmengen erhöhen das Unfallrisiko.

Kinder vor Fahrradunfällen schützen

Fahrradfahren im Straßenverkehr kann besonders für Kinder gefährlich sein. Sie werden öfter übersehen als Erwachsene und sind in ihrer Fahrweise häufig noch nicht so sicher. Außerdem schätzen vor allem jüngere Kinder bestimmte Gefahrensituationen noch nicht so gut ein wie ältere Fahrradfahrer. Daher ist es geboten, Kindern bereits beim Fahrradfahren lernen diese Situationen zu erklären, um sie dafür zu sensibilisieren. Um das Risiko für Unfälle mit dem Fahrrad zu reduzieren, sollten Kinder immer den sichersten Weg nehmen und Hauptverkehrsstraßen möglichst meiden. In Deutschland gibt es auch keine Helmpflicht, trotzdem ist das Fahrradfahren für Kinder ohne Helm nicht empfehlenswert.

Bei schweren Fahrradunfällen wird ein Fahrradhelm zum echten Lebensretter. Ein verkehrssicheres Fahrrad mit Sicherheitswimpel und ausreichend Reflektoren sorgt für eine sichere Fahrt und gute Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Zudem erhöht helle Kleidung die Auffälligkeit von kleinen Fahrradfahrern. Kinder müssen übrigens bis zum vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Fußweg mit dem Fahrrad fahren. Erst danach dürfen sie laut StVO den Radweg oder die Fahrbahn benutzen.

Hinweis: Unser Artikel ist keine verbindliche Rechtsberatung und gibt dir nur Tipps und Empfehlungen für dein Verhalten nach einem Fahrradunfall. Zur detaillierten Klärung des Einzelfalls ziehst du im Zweifel einen Rechtsanwalt hinzu.

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