Auf der Straße sind häufig Radfahrer unterwegs, die mit Kopfhörern auf ihrem Rad sitzen. Doch ist das Fahrradfahren mit Kopfhörer eigentlich erlaubt? Was passiert, wenn Fahrradfahrer auf dem Rad auch Musik hören? Drohen rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder? Wir haben uns dem Thema gewidmet und alle wichtigen Informationen hier zusammengestellt.
Mit Kopfhörern auf dem Rad: Entscheidend ist die Lautstärke
Es ist grundsätzlich erlaubt, beim Fahrradfahren einen Kopfhörer zu tragen und generell Musik auf dem Fahrrad zu hören. Dies gilt auch für E-Bike-Nutzer und Autofahrer, denn ein Autoradio gehört grundsätzlich zur Ausstattung eines Fahrzeugs.
Allerdings existieren in der Straßenverkehrsordnung klare Vorgaben, die Musikhören im Straßenverkehr regeln. Unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, auf dem Fahrrad auch Kopfhörer zu tragen, ist im Paragraf 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nachzulesen. Dort ist formuliert, dass Personen, die ein Fahrzeug führen, jederzeit dafür verantwortlich sind, die Sicht und das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden. Es spielt also weniger eine Rolle, ob jemand auf dem Fahrrad nun Musik hört oder nicht, sondern entscheidend ist vielmehr die Lautstärke der Musik. Daran orientiert sich auch, dass nicht alle Arten von Kopfhörern dafür geeignet sind, um auf dem Fahrrad damit Musik zu hören.
Während noch vor ein paar Jahren der Trend eher zu kleinen In-Ear-Kopfhörern ging, sind heute vor allem große, kabellose Bluetooth-Kopfhörer angesagt. Die großen Ohrenschalen dieser Kopfhörer-Modelle decken oftmals das komplette Ohr ab. Noise Cancelling, eine spezielle Variante der Geräuschunterdrückung, sorgt dafür, dass ein Radfahrer von seiner Außenwelt keine Geräusche mehr wahrnimmt. Das ist im Zweifel ein Problem, wenn dadurch akustische Signale überhört werden und Gefahr droht. Allgemein überdeckt jedoch laute Musik beim Radfahren auch ohne diese spezielle Funktion andere Geräusche, die darauf hinweisen, dass Achtsamkeit auf dem Rad gefragt ist.
Rechtliche Konsequenzen für Musikhören beim Fahrradfahren
Eine Strafe für das Fahrradfahren mit Kopfhörer droht erst, wenn der Radfahrer dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder selbst an einem Unfall beteiligt ist. Im Bußgeldkatalog ist die Höhe der Strafgelder festgeschrieben. Stellt die Polizei bei einer Kontrolle fest, dass die Musik auf dem Kopfhörer beim Fahrradfahren zu laut war, zahlt der Betroffene ein Bußgeld von zehn Euro.
Interessant ist hierbei noch der Aspekt, dass auch Fahrradfahrer bestraft werden, die beim Fahren mit dem Rad ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Allerdings fällt das Bußgeld mit 55 Euro im Vergleich zu Autofahrern deutlich geringer aus. Besteht dabei jedoch Gefährdungspotenzial oder wird ein Unfall verursacht, beläuft sich die Strafe auf 75 oder 100 Euro.
Allgemein ist mit höheren Strafen zu rechnen, wenn Fehlverhalten zu Gefahren führt. Das gilt auch für das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad. Wer eine Sirene von Einsatzfahrzeugen überhört, weil die Musik zu laut war, zahlt 240 Euro. Kommt eine Gefährdung der Einsatzkräfte hinzu, kostet laute Musik beim Fahrradfahren schon 280 Euro. Passiert durch Musikhören ein Fahrradunfall, führt das zu einem Bußgeld von 320 Euro. Außerdem erhöht sich in den genannten Fällen das Punktekonto in Flensburg jeweils um zwei Punkte und es kommt ein Fahrverbot von einem Monat für das Auto hinzu.
Unfälle durch Musik beim Radfahren: So reagiert die Versicherung
Neben den hohen Bußgeldern hat ein Unfall auch versicherungsrechtliche Folgen, wenn es darum geht, die Schuldfrage zu klären. Und diese Frage stellt sich häufig, wenn ein Fahrradfahrer auf seinem Rad über Kopfhörer laute Musik gehört hat. Selbst dann, wenn er den Unfall nicht selbst verursacht hat, spricht die Haftpflichtversicherung eine Teilschuld zu, weil das Gehör durch laute Musik beeinträchtigt war. Als Grund wird grob fahrlässiges Verhalten herangezogen, das sich auf die Versicherungsleistungen auswirken kann.
Daraus ergibt sich, dass sich die Ansprüche für Schadenersatz und Schmerzensgeld verringern oder ganz aufheben. Zusätzlich können Versicherungen einen Anteil der Kosten zurückfordern, die aus dem Anspruch des Unfallgegners entstehen. Darüber hinaus übernimmt die Kaskoversicherung eventuell auch nicht alle Zahlungen, die sich durch Reparaturen summieren. Ohne Kaskoversicherung bleiben Fahrradfahrer, die mit Kopfhörern auf dem Fahrrad unterwegs waren und an einem Schaden beteiligt sind, grundsätzlich auf ihren Reparaturkosten sitzen.
Fazit: Fahrradfahren mit Kopfhörer ist erlaubt, aber Sicherheit geht vor
Mit angepasster Lautstärke ist es kein Problem, Kopfhörer beim Fahrradfahren zu tragen. Fahrradfahrer sollten deshalb darauf achten, dass sie keine akustischen Signale in der Umgebung überhören, um rechtzeitig auf Gefahren zu reagieren.
Entweder bietet das Kopfhörer-Modell die Möglichkeit, Schallwellen durchzulassen oder es bietet sich an, einen Hörer nur auf einem Ohr aufzusetzen. Wichtig ist, dass der Fokus auf dem Straßenverkehr und nicht auf der Musik liegt. Bei viel Verkehr ist zu empfehlen, auf Kopfhörer zu verzichten, denn Sicherheit hat immer Vorrang.
Diese Credo gilt auch für das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss. Dabei riskieren Radfahrer nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch die eigene und die Gesundheit anderer Menschen.